9. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich des Bebauungsplanes Nr. 28 "Steindorf Ost"
Der Gemeinderat Steindorf hat am 18.07.2020 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 28 "Steindorf Ost" beschlossen und am 17.12.2020 die Aufstellung mit gleichzeitiger Billigung der 9. Änderung des Flächennutzungsplanes, sowie die Billigung des Bebauungsplanes Nr. 28 beschlossen.
Der geplante Standort für das neue Feuerwehrhaus ist für den östlichen Ortsrand von Steindorf vorgesehen und liegt im Außenbereich. Da das Vorhaben nicht privilegiert und damit nicht im Außenbereich zulässig ist, muss zur Schaffung von Baurecht ein Bebauungsplan aufgestellt und der Flächennutzungsplan entsprechend geändert werden.
Neben der öffentlichen Bedarfsfläche mit Stellplätzen soll im übrigen Geltungsbereich auch noch Wohnbebauung verwirklicht werden.
Mit der 9. Änderung des Flächennutzungsplanes und dem Bebauungsplan Nr. 28 "Steindorf Ost" wurde das Büro OPLA in Augsburg beauftragt.
9. Änderung des Flächennutzungsplanes: Bekanntmachung Aufstellung und Auslegung
9. Änderung des Flächennutzungsplanes: Planzeichnung
9. Änderung des Flächennutzungsplanes: Umweltbericht
BPlan Nr. 28 - Steindorf Ost: Bekanntmachung
BPlan Nr. 28 - Steindorf Ost: Planzeichnung
BPlan Nr. 28 - Steindorf Ost: textliche Festsetzungen
BPlan Nr. 28 - Steindorf Ost: Umweltbericht